Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 13 K 128/05

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte vom 6. Dezember 2004 verpflichtet, über den Antrag der Klägerin auf Verlängerung der Nachzulassung für das Fertigarzneimittel "I. " unter Beachtung der Rechtsaufassung des Gerichts erneut zu entscheiden.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Berufung wird zugelassen.


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