Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 6 K 1498/06

Tenor

Der Gebührenbescheid des Beklagten vom 06.01.2006 und der Widerspruchsbescheid vom 17.02.2006 werden aufgehoben.

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 355,66 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Berufung wird zugelassen.


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