Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 6 K 4064/06

Tenor

1. Das Verfahren des Klägers zu 1. wird eingestellt.

2. Es wird festgestellt, dass die Beschlussfassungen über die „Satzung über die Erhebung von Studienbeiträgen und Hochschulabgaben an der Deutschen Sport- hochschule Köln" in der Sitzung des Beklagten vom 11.07.2006 und im anschließen- den Umlaufverfahren rechtswidrig sind und den Kläger zu 2. in seinen Mitwirkungs- rechten verletzen.

3. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.


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