Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 6 L 1520/07

Tenor

1. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiord- nung von Rechtsanwalt Dr. M. wird abgelehnt.

2. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

3. Der Streitwert wird auf 2.500 EUR festgesetzt.

4. Dieser Beschluss soll den Beteiligten vorab per Telefax bekannt gegeben werden.


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