Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 20 K 1096/06

Tenor

Die Beklagte wird verpflichtet, an den Kläger 106,88 Euro zuzüglich 5% Zinsen über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollsteckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.


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