Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 21 K 3798/07

Tenor

Der Beklagte wird unter teilweiser Aufhebung des Bescheides vom 02.10.2006 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 13.08.2007 verpflichtet, den Zweitwohnungssteuerbescheid vom 10.11.2005 hinsichtlich der Festetzung einer Zweitwohungssteuer ab dem Jahre 2006 aufzuheben.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger zu 1/5, der Beklagte zu 4/5.


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