Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 6 L 1709/07

Tenor

1. Soweit das Verfahren übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt worden ist, wird es eingestellt. Im Übrigen wird der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller. 2. Der Streitwert wird auf 15.352,00 Euro festgesetzt. 3. Dieser Beschluss soll den Beteiligten vorab per Telefax bekannt gegeben werden.


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