Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 26 K 1644/07

Tenor

Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides des Beklagten vom 27.04.2006 und des Widerspruchsbescheides vom 26.03.2007 verpflichtet, der Klägerin für den Heimplatz der Frau N. L. Pflegewohngeld für die Zeit vom 01.08.2005 bis zum 31.07.2006 in Höhe von 7.501,56 EUR zu gewähren.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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