Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 21 K 4802/07

Tenor

Soweit der Kläger die Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt.

Der Zweitwohnungssteuerbescheid des Beklagten vom 12. Juli 2007 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 31. Oktober 2007 wird aufgehoben, soweit darin Zweitwohnungssteuer für die Zeit vom 01. Mai 2007 bis zum 31. Dezember 2007 und ab 2008 festgesetzt worden ist.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.


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