Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 23 K 2908/07

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.

Die Vollstreckungsschuldnerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Vollstreckungs- gläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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