Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 7 K 3870/06

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der etwaigen außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 vom Hundert des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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