Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 14 K 3033/06

Tenor

Soweit die Klage zurückgenommen worden bzw. von den Beteiligten übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt worden ist, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.


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