Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 21 L 1503/07

Tenor

1. Die aufschiebende Wirkung der Klage 21 K 3967/07 gegen den Beschluss der Bundesnetzagentur vom 18.09.2007 (BK 3b-07/21) wird angeordnet.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.


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