Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 14 L 361/08

Tenor

1. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

2. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Der Streitwert wird auf 171,75 EUR festgesetzt.


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