Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 22 K 4851/07

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 27. Juni 2007 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 22. Oktober 2007 verpflichtet, dem Kläger für die Vorbereitung zur Meisterprüfung für das Tischlerhandwerk (Teil 1 u. 2) für den Zeitraum Mai 2007 bis Januar 2008 Förderleistungen nach dem AFBG in gesetzlicher Höhe zu bewilligen. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.


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