Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 18 K 4987/05

Tenor

Soweit die Klägerin die Klage zurückgenommen hat bzw. das Verfahren in der Hauptsache für erledigt erklärt worden ist, wird das Verfahren eingestellt.

Die Beklagte wird unter teilweiser Aufhebung des Bescheides vom 13.07.2005 sowie unter teilweiser Aufhebung der Auflage M1. verpflichtet, über den Antrag auf Verlängerung der Zulassung von C. Q. für die Personengruppe der Schwangeren und Stillenden unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu entscheiden.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu 2/3 und die Beklagte zu 1/3.


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