Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 13 K 2890/07

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt - einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die für erstattungsfähig erklärt werden, - die Klägerin.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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