Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 10 L 1759/08

Tenor

1. Den Antragstellern zu 3) bis 5) wird für die 1. Instanz Prozesskostenhilfe bewilligt. Zur Wahrnehmung der Rechte wird Rechtsanwalt Wieland aus Bonn beigeordnet.

2. Die Anträge auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes werden abgelehnt. Die Antragsteller zu 1) und 2), die Antragstellerin zu 3) und die Antragsteller zu 4) und 5) tragen die Kosten des Verfahrens jeweils zu einem Drittel.

3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.


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