Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 25 K 15/08

Tenor

Der Bescheid des Bundesamtes für Güterverkehr vom 21. August 2007 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 30. November 2007 wird aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.

Die Hinzuziehung der Prozessbevollmächtigten der Klägerin im Vorverfahren wird für notwendig erklärt.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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