Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 14 K 1694/07.A

Tenor

Die Beklagte wird unter teilweiser Aufhebung von Ziffer 3. und 4. des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 19. April 2007 verpflichtet, bezüglich der Klägerin ein Abschiebungshindernis nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG hinsichtlich Afghanistan festzustellen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.


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