Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 33 K 7483/08.PVB

Tenor

Es wird festgestellt, dass eine Änderung des Beginns und des Endes der Arbeitszeit des Dienstplans des Mautkontrolldienstes T. durch Einfügen des neuen Zeitfensters von 7:30 Uhr bis 17:00 Uhr der Mitbestimmung des Antragstellers unterliegt


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.