Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 21 L 234/09

Tenor

Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin vom 19. Februar 2009 gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 27. Januar 2009 wird angeordnet.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 25.000,00 Euro festgesetzt.


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