Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 6 L 798/09

Tenor

1. Der Antrag wird abgelehnt. Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5.000.- Euro festgesetzt.

3. Dieser Beschluss soll den Beteiligten vorab per Telefax bekannt gegeben werden.


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