Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 14 L 118/09

Tenor

1. Der Antrag wird abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens - mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt - tragen die Antragsteller als Gesamtschuldner.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 7.500,00 EUR festgesetzt.


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