Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 7 K 3079/07

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt haben (Auflagen Q 1 - Q 3).

Die Beklagte wird verpflichtet, über die von der Klägerin beantragte Angabe der Indikationsgruppe für das Arzneimittel „P. -F. „ (Zulassungs-Nr. 000.0000.00.00) unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu entscheiden.

Die Auflage M 1 wird aufgehoben.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.

Die Entscheidung über die Kosten ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 vom 100 des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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