Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 14 L 837/09

Tenor

1. Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin 14 K 8331/08 gegen den Änderungsbescheid über Grundbesitzabgaben betreffend die Grundstücke G.--------straße 00 und 00 vom 26.11.2008 wird angeordnet, soweit mit dem Gebührenbescheid Regenwassergebühren und Abwasserabgaben in Höhe von mehr als 16.380,00 EUR festgesetzt werden. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt. Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragstellerin zu 4/5 und der Antragsgegner zu 1/5. 2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 4.925,70 Euro festgesetzt.


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