Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 20 L 1159/09

Tenor

1. Die aufschiebende Wirkung der Klage 20 K 4892/09 gegen die Widerrufsverfügung des Antragsgegners vom 09.07.2009 wird hinsichtlich der dortigen Ziffer 1. angeordnet und hinsichtlich der dortigen Ziffer 2. wiederhergestellt.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.875,00 Euro festgesetzt.


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