Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 24 K 3805/09

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom

11. März 2009 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom

12. Mai 2009 verpflichtet, dem Kläger eine weitere Beihilfe von 355,05

Euro zu gewähren.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte

kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des

aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der

Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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