Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 34 K 1146/09.PVL

Tenor

Es wird festgestellt, dass durch die bis zum 14. Dezember 2008 erfolgte Einstellung der Vertretungskräfte E. , M. , B. , L. , M1. , L1. , T. , W. , T1. , X. , D. und I. das Mitbestimmungsrecht des Antragstellers verletzt worden ist, da dieser mit Schreiben vom 8. Dezember 2008 die Zustimmung zu diesen Maßnahmen mit beachtlichen Gründen verweigert hat.


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