Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 23 L 1705/09

Tenor

1. Soweit der Antragsteller die Anträge zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 3.021,01 Euro festgesetzt.


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