Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 1 L 1576/09

Tenor

Soweit sich der Aussetzungsantrag auf andere Entgelte als diejenigen für 16 x T2MS/ 2MU "Regio-ON" (0.000,00 EUR) und 63 x T2MS/ 2MU "Country-ON" (0.000,00 EUR) bezieht, wird die aufschiebende Wirkung der Klage 1 K 6207/09 angeordnet.

Im Übrigen wird der Aussetzungsantrag abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragsgegnerin und die Beigeladene je zur Hälfte; ihre eigenen außergerichtlichen Kosten tragen die Antragsgegnerin und die Beigeladene jeweils selbst.

Der Streitwert wird auf 834.304,00 EUR festgesetzt.


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