Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 1 K 6549/08

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1 trägt die Klägerin; außergerichtliche Kosten der Beigeladenen zu 2 werden nicht erstattet.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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