Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 1 L 1435/09

Tenor

1. Die Anträge werden abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die nicht erstattungsfähig sind.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 50.000 EUR festgesetzt.


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