Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 20 L 88/10

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der Klage - 20 K 441/10 - gegen die Allgemeinverfügung "Verbot des Mitführens und Benutzens von Glasbehältnissen für die Karnevalstage 2010" des Antragsgegners vom 13.01.2010 wird wiederhergestellt bzw. angeordnet. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner. Der Streitwert wird auf 2.500,00 EUR festgesetzt.


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