Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 20 L 109/10

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der Klage - 20 K 525/10 - gegen die Ordnungsverfügung des Antragsgegners vom 21.01.2010 wird wiederhergestellt bzw. angeordnet. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner. Der Streitwert wird auf 2.500,00 EUR festgesetzt.


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