Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 34 K 4552/09.PVL

Tenor

Es wird festgestellt, dass der Beteiligte dem Vorsitzenden des Personalrats und einem weiteren von diesem zu bestimmenden Mitglied Einblick in die Bruttolohn-, Gehalts- und Gagenlisten der unter den Geltungsbereich des NV-Bühne fallenden Beschäftigten in der Weise zu gewähren hat, dass die entsprechenden Vergütungen der einzelnen Beschäftigten diesen individuell zugeordnet werden können, ohne dass bei der Einsichtnahme ein Vertreter des Beteiligten anwesend ist, der den Antragsteller überwacht oder mit seiner Überwachung beauftragt ist.


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