Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 33 K 6129/09.PVB

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt, soweit der Rechtsstreit erledigt ist.

Im Übrigen wird festgestellt, dass die mit Vorlage vom 13. Juli 2009 dem Antragsteller zur Zustimmung vorgelegte befristete Übertragung höherwertiger Tätigkeiten und Zahlung einer persönlichen Zulage an die Tarifbeschäftigte T. nicht gemäß § 69 Abs. 2 BPersVG als gebilligt gilt.


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