Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 4 L 36/10

Tenor

Dem Antragsteller wird für die 1. Instanz Prozesskostenhilfe bewilligt und zur Wahrnehmung seiner Rechte in dieser Instanz Rechtsanwältin T. D. , I.----ring 000, 50000 Köln beigeordnet.

Die aufschiebende Wirkung der Klage 4 K 169/10 gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 08. Dezember 2009 wird wiederhergestellt. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 2.500,- EUR festgesetzt.


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