Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 19 K 5043/08

Tenor

Das beklagte Land wird unter Aufhebung des Bescheides der Bezirksregierung L. vom 21. April 2008 in der Fassung der Schreiben vom 28. Mai 2008 und 24. Juni 2008 verurteilt, über die Besetzung des Dienstpostens im Bereich "Aufsicht über Katasterbehörden, Schwerpunkt Raumbezug" erneut unter Beachtung der Rechtsauffasssung des Gerichts zu entscheiden.

Die Kosten des Verfahrens trägt das beklagte Land.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Das beklagte Land darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 v. H. des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 v. H. des zu vollstreckenden Betrages leistet.


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