Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 6 L 264/10

Tenor

  • 1 Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.

             Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

  • 2 Der Streitwert wird auf 7.500 Euro festgesetzt.


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