Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 10 K 3151/09

Tenor

1. Der Bescheid des Bundesverwaltungsamtes vom 19.01.2009 in Gestalt seines Widerspruchsbescheides vom 29.04.2009 wird aufgehoben und die Beklagte verpflichtet, der Klägerin eine Einbürgerungszusicherung zu erteilen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

2. Die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren wird für notwendig erklärt.


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