Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 20 L 1606/10

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der Klage - 20 K 6701/10 - gegen die Allgemeinverfügung "Mitführungs- und Benutzungsverbot von Glasbehältnissen für den 11.11.2010" des Antragsgegners vom 29.09.2010 wird wiederhergestellt. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner. Der Streitwert wird auf 2.500,00 EUR festgesetzt.


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