Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 20 L 1607/10

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der Klage - 20 K 6706/10 - gegen die Ordnungsverfügung des Antragsgegners vom 30.09.2010 wird wiederhergestellt bzw. angeordnet. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner. Der Streitwert wird auf 2.500,00 EUR festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.