Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 20 K 4677/10

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung ihres Ablehnungsbescheides vom 21.06.2010 verurteilt, dem Kläger Abschleppkosten in Höhe von 101,25 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.07.2010 zu erstatten.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.


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