Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 2 M 84/10

Tenor

1. Der Vollstreckungsantrag wird abgelehnt.

Die Vollstreckungsgläubiger tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.


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