Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 23 L 1863/10

Tenor

1. Der Antrag wird abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen tragen die Antragsteller als Gesamtschuldner .

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 3.750,00 Euro festgesetzt.


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