Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 3 K 1614/10

Tenor

Soweit die Klage (sinngemäß) zurückgenommen worden ist, wird das Verfahren eingestellt.

Im Übrigen wird festgestellt, dass der Bescheid des Beklagten vom 3. November 2009 rechtswidrig gewesen ist.

Die Kosten des Verfahrens werden, soweit die Klage zurückgenommen worden ist, der Klägerin auferlegt. Im Übrigen trägt die Kosten des Verfahrens das beklagte Land.


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