Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 1 K 1277/10

Tenor

Die Bescheide der Beklagten vom 06. Juli 2007 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids der Bezirksregierung Köln vom 26. Januar 2010 werden aufgehoben.

Die Beklagte wird verpflichtet, das gezahlte Zwangsgeld in Höhe von 10.000 EUR an die Klägerin zurückzuzahlen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.


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