Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 15 K 3555/10

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung ihrer Bescheide vom 16.11.2009 und 26.05.2010 verpflichtet, dem Kläger noch die Abwicklung von 6 Tagen Resturlaub aus dem Jahr 2007 zu ermöglichen,

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.


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