Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 21 K 1665/09

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung ihres Bescheides vom 16. Februar 2009 verpflichtet, den Antrag der Klägerin vom 28. Mai 2008 auf Erlass der Hundesteuer unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu bescheiden.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.


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